Graffitis als Werbebanner in der Öffentlichkeit
In Burgdorf gibt es legale Graffitiwände an vier freigegebenen Standorten, an denen Graffitikünstler ihre Aussagen kommunizieren können. Diese Standorte wurden vom Stadtrat genehmigt, um das Bedürfnis nach urbanem Ausdruck zu unterstützen. Eine dieser Standorte ist die Fuß- und Radwegunterführung Hammerweg, die im Herbst 2021 nach einem Jugendantrag beim Stadtrat eröffnet wurde. Auch die Fuß- und Radwegunterführung Bahnhof Oberburg wurde für legale Graffiti freigegeben. Diese Initiative, die von der Jugendbeauftragten und dem Stadtrat unterstützt wurde, ermöglicht es jungen Menschen, ihr urbanes Lebensgefühl zum Ausdruck zu bringen.
Die legalen Graffitiwände in Burgdorf bieten eine Plattform für provokative Statements und künstlerische Ausdrucksformen. Die Graffitikünstler können ihre Kunstwerke an den dafür freigegebenen Standorten anbringen, ohne sich strafrechtlich zu belasten. Die Tiergarten-Unterführung und die Unterführung Gyrischachen sind weitere Standorte, an denen Graffiti sprayt werden darf. Diese Wände sind Teil der Bemühungen, Graffiti für Burgdorf zu fördern und gleichzeitig unerwünschte Schmierereien einzudämmen.
Die Eröffnung der legalen Graffitiwände wurde mit einem kleinen Event gefeiert, bei dem junge Künstler ihre ersten Kunstwerke präsentierten. Die Berner Zeitung berichtete über die Freigabe von Wänden an den vier Standorten und sprach mit Gästen, darunter auch Christoph Grimm, dem Beauftragten für Jugendangelegenheiten. Es ist ermutigend zu sehen, wie diese Maßnahme junge Menschen anspricht und ihnen die Möglichkeit bietet, ihre Kreativität auszuleben.