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Graffiti selbstgemacht: an diesen Orten können Sie legal sprayen

Graffitis zählen zu einer eigenen Kunstform, die besonders junge Leute begeistert. Viele Jugendliche wollen gegen die Stränge schlagen oder sich selbst etwas beweisen und besprayen Züge, fremde Hauswände oder andere Flächen, an denen es nicht erlaubt ist. Wo sie jedoch legal sprayen können erfahren Sie hier.

Der Trend des Graffitisprühens

Viele Graffitisprayer haben sich bereits einen Namen gemacht und sich eine echte Fangemeinde aufgebaut. Diese Fans sind fasziniert von den Kunstwerken ihrer Vorbilder und wollen dem ganzen nacheifern.

Berühmte Graffitisprüher haben Sonderregeln und dürfen sich fast überall mit ihren Graffitis austoben. Bei Normalverbrauchern ist das leider nicht so. Manche Jugendliche machen sich darüber keine Gedanken und greifen einfach zur Farbdose, ohne zu hinterfragen, welche Konsequenzen das für sie haben kann.

Unerlaubtes Graffitisprühen an fremden Wänden gilt allerdings als Sachbeschädigung und kann von einer Geldstrafe, bis hin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren gehandelt werden.

Es geht auch auf legalem Wege

Um selbst Graffitis sprühen zu können muss man sich aber in keinem Fall strafbar machen, denn es gibt spezielle Fläche. Diese Flächen bieten Künstlern die Möglichkeit sich auszutoben, ohne fremdes Eigentum zu beschädigen oder unnötige Kosten zu verursachen.

Hannover bietet Künstlern die Möglichkeit auf verschieden Flächen legal zu sprühen.

Auf ca. 1000 Quadratmetern darf am Ihmeufer in Hannover legal gesprüht werden. Die Urban Art Meile bietet seit dem 18.08.2018 eine tolle Fläche für Sprayer, um sich auszutoben.

Auch am UJZ Glocksee bietet eine Mauer ambitionierten Künstlern die Möglichkeit, ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen.

Als dritte Anlaufstelle bietet sich die Wall of Fame 2 als tolle Möglichkeit zum Sprayen.

Falls sie das Sprayen jedoch lieber in die Hände von Profis legen wollen, sind sie bei GRAFFITIARTIST an der richtigen Adresse.

 

 

 

 

 

 

 

Warum wir von GRAFFITIARTIST lieber legal sprühen

Kein Platz im öffentlichen Raum bleibt vor Graffitis verschont. Doch nur die wenigsten von den zahlreich besprühten Fassaden haben legal stattgefunden. Wände werden skrupellos ohne jegliche Einverständnis des Eigentümers besprüht, den Sprayern drohen dadurch hohe Geldstrafen, denn solch eine Tat ist illegal und gilt als eine Straftat.

Wir von GRAFFITIARTIST halten von illegalen Graffitis nichts und halten uns an die Regeln. GRAFFITIARTIST sprayt ausschließlich auf Flächen mit einer Erlaubnis. Warum wir lieber legal sprühen, erfahren Sie hier.

Spaß am Sprayen

Wir von GRAFFITIARTIST lieben das Sprayen und haben Spaß daran. Beim Sprayen suchen wir nicht den Adrenalinkick, sondern lieben es lediglich unsere Leidenschaft auszuführen und unseren Kunden eine Freude zu bereiten. Bei GRAFFITIARTIST läuft alles legal ab.

In der Regel kommen Kunden auf uns zu mit dem ausdrücklichen Wunsch nach einem Graffiti bei ihnen Zuhause, bei der Arbeit usw. draußen an die Fläche, im Pool oder sonstiges zu sprühen. Diesen Wunsch nehmen wir gerne entgegen und erfüllen ihnen ihren Wunsch.

Teurer Adrenalinkick

Meist sind es Jugendliche, die sich nachts heimlich auf die Abstellgleise begeben und Züge, Bahnen, Wagons usw. besprühen. Doch das ist alles andere als ein Spaß. Wer unerlaubt fremdes Eigentum besprüht macht sich Strafbar und kann mit einem hohen Strafgeld rechnen. Oft schaffen es die Täter unbemerkt ihre Tat auszuüben und sind für die Polizei oder den Besitzer unauffindbar.

Da der Besitzer keinen Schuldigen hat, der für die Kosten der Reinigung aufkommt, musst dieser selbst für die Reinigung geradestehen. Besonders die Unternehmen der Bahnen und Züge müssen große Summen auf den Tisch legen, um ihre Verkehrsmittel wieder einwandfrei zu bekommen.

Das ist für uns GRAFFITIARTIST ein unverständliches und respektloses Verhalten, das wir in keinster Weise befürworten.

Gefahr beim illegalen Sprayen

Neben der illegalen Tat, die der Sprayer begeht, bringt er sich zudem noch in Gefahr. Schnell auf die Gleise springen und ein Zug besprühen kann unschön enden. Ehe man sich versieht rast auch schon ein Zug an einem vorbei und kann einen selbst schaden.

Gefährden und riskieren Sie Ihr Leben bitte nicht für einen kurzen Adrenalinkick, denn das ist es nicht wert.

Wir von GRAFFITIARTIST haben Spaß an dem was wir tun und wollen keinesfalls uns damit in Gefahr bringen, andere dafür büßen lassen oder Fremdeigentum beschädigen.

Sprayen soll Spaß am Leben erwecken, aber keinesfalls illegal sein, daher appellieren wir an Sie das Sprayen nicht für illegale Zwecke zu missbrauchen, denn das führt dazu, dass Graffiti oftmals in einem schlechten Licht steht und ein negatives Image auf die Graffitikunst wirft.

Wenn Sie das Sprayen lieber anderen überlassen wollen, statt selbst zu sprühen, finden Sie bei GRAFFITIARTIST den richtigen Mann dafür.

Wann ist Graffiti legal und wann nicht?

Kunst oder Sachbeschädigung, das ist hier die Frage. Graffitis können echte Kunstwerke oder hässlicher Vandalismus sein. Wo ein gut gemachtes Graffiti die Umgebung verschönert, ist eine unschöne Schmiererei lästig. Wenn Sie an Ihrem Haus oder dem Gebäude Ihrer Firma ein Graffiti haben, das Ihnen sprichwörtlich ein Dorn im Auge ist, dann können wir Ihnen helfen.

Wir von GRAFFITIARTIST sind auf legale Graffiti Kunst spezialisiert.

Viele junge Künstler fragen sich, wo sie überall sprayen dürfen, oder ob es Einschränkungen gibt. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Graffiti legal ist.

Rechtliches

Den eigenen Besitz, egal ob Leinwand oder Fassade, kann man bedenkenlos verschönern. Doch wie sieht es mit Gebäuden und Einrichtungen aus, die einem nicht gehören?

Generell gilt, wenn keine Erlaubnis des Eigentümers vorliegt, ist ein Graffiti illegal. Solche Graffitis gelten als Sachbeschädigung und werden nach dem Strafgesetzbuch StGB § 303 und StGB § 304 geregelt.

Alternativen für Graffitikünstler

Doch in jeder Stadt gibt es legale Graffiti Flächen. Am besten fragen Sie bei der Gemeinde nach oder Sie informieren sich im Internet über geeignete Plätze für ein Graffiti. Auf der Homepage der Stadt sind meistens die legalen Graffiti Plätze zu finden.

Seien Sie respektvoll und sprayen Sie nicht über die Werke anderer Künstler.

Seien Sie als Könner kreativ

Da Graffitis auf fremdem Eigentum nicht erlaubt sind, suchen Sie direkt den Kontakt mit den Besitzern. Offene und ehrliche Gespräche sind bestens dafür geeignet um sich kennenzulernen.

Haben Sie bei dieser Gelegenheit gleich ein paar Fotos Ihrer Werke zur Hand. So könne Sie als Künstler zeigen, dass ein Graffiti mehr ist, als Schmiererei.

Die alte Scheune eines Landwirtes, der Campingwagen, der kurz vor einer Weltreise steht oder der trendige Foodtruck im Industriegebiet. Seien Sie kreativ bei der Wahl Ihrer Untergründe.

Extra Tipp für Einsteiger

Wenn Sie gerade erst begonnen haben und noch nach passenden Untergründen für Ihre ersten Graffitis suchen, dann Fragen Sie in Ihrer Umgebung nach. Karosseriewerkstätten und Lackierereien habe oft Türen, Motorhauben oder Kofferraumdeckel, die entsorgt werden müssen. Vielleicht ergibt sich dadurch die Möglichkeit, ein Graffiti auf einem Autoteil zu erstellen.

Wenn Sie Freude am Erstellen von Graffitis haben, dann kontaktieren Sie uns. Wir sind immer auf der Suche nach neuen Talenten bei GRAFFITIARTIST.

 

Legale Graffiti-Kunst am Skateplatz?

Am 19.11.2020 berichtet die MK Kreiszeitung über die Diskussion des Jugendausschusses über die Nutzung der Holzwand auf der Anlage am Bahnhof.

Mit der Skateanlage, die sich ab sofort im Aufbau befindet, wird den Jugendlichen in Rotenburg ein Ort geboten, an dem sie ihre Graffiti-Übungen erleben können. Für den Fall, dass Straightforward Dwindles (FDP) seine Richtung hat, ist es ebenfalls ein idealer Ort für Erfindungsreichtum. Eine hölzerne Graffitiwand zum Sprayen, die von den Jugendlichen uneingeschränkt genutzt werden kann, um sich selbst als Graffitikünstler auszuprobieren. Das Rotenburger Jugendkuratorium sprach über diese Aufforderung, doch zunächst zog Dwinwindles sie wieder heraus – nach und nach könnte das Thema nach Kulmination der Anlage am Bahnhof wieder auf den Tisch kommen.

Es geht um die Frage, ob es denkbar ist, den Jugendlichen eine Region zur Verfügung zu stellen, auf der sie legitimerweise planschen dürfen. Eine hölzerne Trennwand ist nun hinter dem Skaterbüro zugänglich. Zuvor war sie zu diesem Zeitpunkt von einem Handwerker nach einer Opposition geplant worden, doch dann wurde sie unrechtmässig übersprüht, erinnerte Dwindles die Ratsmitglieder daran. Für den Fall, dass diese Trennwand später für die allgemeine Bevölkerung geöffnet werden sollte, würde den Jugendlichen ein eigens für sie reservierter Raum zur Verfügung gestellt, in dem sie legitimerweise meisterhaft Druck ablassen könnten. Die Skateanlage würde über alle notwendigen Qualitäten verfügen; alles in allem sei die Szene fest mit dem Handwerk des Sprayens verbunden. Ein Verweis könnte dazu führen, die Art und Weise zu bemerken, wie Graffitis dort erlaubt sind.

„Um einen rechtsfreien Raum zu schaffen“, will der Rathaus-Chef Andreas Weber (SPD) nicht. „Niemand braucht Trennwände zu duschen, die bei ihm keinen Platz haben“, sagte er. Normalerweise müsse eine Qualifizierung zwischen dem Ausführen von Spray und der Verunstaltung von Schattierungen vorgenommen werden. Mit letzterem habe die Stadt an zahlreichen Stellen immer wieder Probleme. Folglich hält er es nicht für einen klugen Gedanken, im Wesentlichen rechtswidriges Spritzen in der Fabrik anzuregen. Auf jeden Fall ist es möglich, eine weitere Opposition zu beginnen und einen Fachmann damit zu beauftragen, die Trennwand im Skaterbüro mit einem Thema zu planen.

Ein vergleichender Umgang mit dem Gedanken von Subsides wird durch ein Vorhaben gesucht, das die Äquivalent Offene Türen-Beamtin Katja Weße und Kerstin Blome gerade am Jugendplatz vorantreiben. Dort können junge Männer zusammen mit einem Handwerkslehrer in einem festen Rahmen das Handwerk des Sprayens erlernen. Dies, so Dwindles, sei auch im Skaterbüro möglich. „Das Gelände könnte ebenfalls von Stiftungen wie dem Heranwachsendenort für solche Unternehmungen genutzt werden“, schlug er vor. Gegenwärtig geht es jedoch in erster Linie darum, die Skaterzone fertig zu stellen, was von den Jugendlichen geradezu enthusiastisch erwartet wird. „Wie dem auch sei, ich denke, dieser Punkt sollte später noch einmal überdacht werden“, bekräftigte der FDP-Gesetzgeber die Nutzung des Raumes sowohl für den Sport als auch für das Handwerk.

Quellenangaben:
Foto: Witte
Text: Faw